Neues Transplantationsgesetz


Neue Regeln für die Organspende
Neues Transplantationsgesetz

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Der Deutsche Bundestag erweitert das Gesetz nun um die „Entscheidungslösung." Das Gesetz ist seit Anfang November 2012 gültig.

Freiwillige Entscheidung

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe. Zudem stellt es den Organhandel unter Strafe. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheidet der nächste Angehörige.

Neu ist nun die so genannte „Entscheidungslösung.“ Diese erlaubt beispielsweise Krankenkassen häufiger und direkter um eine Organspende zu bitten. Die Entscheidungslösung setzt sich gegen die so genannte „Widerspruchslösung“ durch, die in einigen europäischen Ländern besteht. Demnach ist jeder automatisch Organspender, solange er nicht aktiv Einspruch erhebt. In Deutschland soll sich jeder selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollen die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufklären. Die Versicherten können eine direkte schriftliche Entscheidung über die Organ- und Gewebespende abgeben. Diese Information speichern die Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erhalten Krankenhäuser in Zukunft eine bessere Ausstattung, um Organtransplantationen umzusetzen. Spezielle Transplantationsbeauftrage koordinieren den Prozess der Organspende.

Das neue Gesetz sichert Lebendspender rechtlich und finanziell ebenfalls besser ab. So erhält jeder Spender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkostenübernahme und Krankengeld. Außerdem gilt für den Spender künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

Nutzen Sie die Vorteile unserer Kundenkarte!

News

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Stärker mit Kreatin?
Stärker mit Kreatin?

Hilft nicht immer

Nahrungsergänzungsmittel zur Verbesserung sportlicher Leistungen sind beliebt. Aktuell besonders beworben wird Kreatin. Was sagt die Wissenschaft dazu?   mehr

Erhöhte Malariagefahr in Namibia
Erhöhte Malariagefahr in Namibia

Deutlich mehr Fälle

Wer in der nächsten Zeit nach Namibia reisen möchte, sollte Mückenschutz und Malariaprophylaxe besonders ernst nehmen. Denn Namibia erlebt derzeit einen ausgeprägten Anstieg von Malaria-Infektionen.   mehr

Gefahr für Nierensteine steigt
Gefahr für Nierensteine steigt

Wenn es immer heißer wird

Mit Nieren- und Harnleitersteinen muss man im Zeiten des Klimawandels auch hierzulande wohl häufiger rechnen. Da hilft nur eins: ausreichend trinken. Ganz besonders gilt das für bestimmte Risikogruppen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Bären-Apotheke
Inhaberin Dr. Marita Gerlach
Telefon 037296/37 17
Fax 037296/8 74 73
E-Mail Dr.Gerlach@baeren-apotheke-stollberg.de